Der Bauplan beschreibt Schritt
für Schritt den Bau des nötigen Werkzeuges (Bohrer, Plunscher,
Gewichtsplatte), sowie den Bau eines 115 mm
(4 1/2 ") Brunnens mit einer
Leistung von ca. 3,5 m3/Std. Auch die Bezugsquellen für die
Einzelteile werden genannt.
Gartenbrunnen sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig,
müssen aber nach dem jeweils im Bundesland geltenden
Wassergesetz bei der Gemeinde angemeldet werden.
Das
Grundwasser muss dem Erdreich direkt wieder zugeführt werden.
(Gießwasser)
Vielfach werden Brunnen auch
im Keller angelegt, weil sie
dort
nicht einfrieren können und
ohnehin schon 2 Meter tiefer
liegen.
Soll das Wasser auch für Toiletten-
spülung / Waschmaschine verwendet
werden, müssen Sie mit dem
Versorgungsunternehmen sprechen.
Nach Einbau eines Wasserzählers
ist das sicherlich auch möglich.
Für Trinkwassernutzung ist zudem
die örtliche Gesundheitsbehörde
zuständig.
Sie können die Werkzeuge
auch mieten ! |